AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SafeHome Schädlingsbekämpfung

SafeHome Schädlingsbekämpfung | Helmholtzstraße 81 | 50825 Köln Telefon: +49 176 32678516 | E-Mail: info@safehome-service.de Umsatzsteuer-ID: DE434858696 | Steuernummer: 214/5058/6555


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Leistungen und Angebote zwischen SafeHome Schädlingsbekämpfung (nachfolgend „SafeHome”) und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten keine Wirkung, auch wenn SafeHome ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SafeHome.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB verbindlich an. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Schädlingsbekämpfung

SafeHome führt die professionelle Erkennung, Bekämpfung und Prävention von Schädlingsbefall durch – darunter Ratten, Mäuse, Bettwanzen, Ameisen, Schaben, Flöhe, Wespen, Motten, Silberfischchen sowie weitere Insekten und Nagetiere. Die Auswahl und Dosierung der eingesetzten Mittel und Maßnahmen erfolgt nach fachlichem Ermessen von SafeHome unter strikter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Biozidverordnung, der TRGS sowie der Gefahrstoffverordnung.

Bei bestimmten Schädlingsarten sind mehrere Behandlungstermine erforderlich, die gesondert berechnet werden. Ein dauerhafter oder vollständiger Bekämpfungserfolg kann nicht garantiert werden, insbesondere wenn bauliche Mängel bestehen, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder ein wiederholter Zuflug von außen stattfindet.

2.2 Tatortreinigung und Spezialreinigung

SafeHome übernimmt die fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation nach besonderen Ereignissen wie Leichenfunden, Suiziden, Tierkadavern, Unfällen, Verwesung sowie in stark verwahrlosten Objekten, etwa Messiewohnungen. Dabei sichert SafeHome absolute Diskretion und strikte Schweigepflicht zu.

Eine vollständige Wiederherstellung des Originalzustands ist nur möglich, wenn keine strukturellen Schäden oder kontaminierten Materialien zurückbleiben. Für verdeckte Schäden oder Risiken, die durch Vorleistungen Dritter entstanden sind, übernimmt SafeHome keine Verantwortung.

2.3 Taubenabwehr

SafeHome installiert Taubenvergrämungssysteme – Spikes, Netze, Spanndrähte und vergleichbare Systeme – auf Basis einer individuellen Gefahrenanalyse und Vor-Ort-Beurteilung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen baulichen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen und SafeHome über etwaige Einschränkungen schriftlich zu informieren. Unterbleibt dies, entfällt die Gewährleistung. Bei nachträglichen baulichen Veränderungen oder unterlassener Wartung durch den Auftraggeber erlöschen Haftungs- und Nachbesserungsansprüche.

2.4 Serviceverträge

Im Rahmen von Serviceverträgen führt SafeHome regelmäßige Monitoring- und Kontrolltermine gemäß vertraglicher Vereinbarung durch. Auch bei kontinuierlichem Einsatz kann eine vollständige Befallsfreiheit nicht garantiert werden; SafeHome handelt stets präventiv und reaktiv nach fachlichen und rechtlichen Standards. Kostenlose Nachbehandlungen erfolgen ausschließlich für die im Vertrag namentlich benannten Zielschädlinge.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, SafeHome alle befallsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, hygienische und bauliche Mängel unverzüglich zu beheben sowie ungehinderten Zugang zu sämtlichen relevanten Bereichen zu gewähren. Alle Sicherheitsvorgaben und Warnhinweise von SafeHome sind strikt einzuhalten.

Bekämpfungs- oder Monitoringmittel dürfen nicht eigenmächtig entfernt, verändert oder manipuliert werden. Zuwiderhandlungen führen zum vollständigen Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Nachbesserungsansprüche. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten trotz gesetzter Frist nicht nach, ist SafeHome zur fristlosen Kündigung berechtigt; alle bis dahin entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.

Auf Anforderung stellt der Auftraggeber aktuelle Grundrisse und Lagepläne in digitaler Form (PDF, JPG, DWG o. ä.) bereit, sofern dies für Dokumentation oder Maßnahmen erforderlich ist.


§ 4 Preise, Zahlung und Mehraufwand

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist der im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannte Pauschalpreis. Liegt keine Preisvereinbarung vor, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand gemäß der aktuellen Preisliste von SafeHome.

Folgende Zuschläge können zusätzlich anfallen: Einsätze außerhalb regulärer Geschäftszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen, Arbeiten in einer Höhe von über 3 Metern, Geruchsbehandlungen, Sonderreinigungen und Entsorgungsaufwand, wiederholte Anfahrten aufgrund von Fehleinsätzen oder Falschangaben des Auftraggebers sowie Gefahrstoffeinsätze und besondere Schutzmaßnahmen.

Bei unerwartetem Mehraufwand – etwa durch starken Befall, unzureichende Angaben oder eine akute Gesundheitsgefahr – ist SafeHome berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen angemessen anzupassen.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Als vereinbartes Zahlungsziel gelten 5 Kalendertage. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug ist SafeHome berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, Leistungen auszusetzen oder Verträge außerordentlich zu kündigen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 5 Stornierung und Ausfallkosten

Terminabsagen sind telefonisch oder schriftlich per E-Mail vorzunehmen. Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen: Eine Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei einer Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Termin werden 50 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 80 € netto, berechnet. Bei einer Absage unter 24 Stunden vor Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers wird der vollständige Preis, mindestens jedoch 120 € netto, in Rechnung gestellt.

Eine bereits erfolgte Anfahrt wird unabhängig vom Stornierungszeitpunkt gesondert berechnet. Ist SafeHome-Personal bereits vor Ort tätig, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch 75 € netto. SafeHome behält sich bei kurzfristiger Absage oder Störung die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche vor.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

SafeHome erbringt alle Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines qualifizierten Fachbetriebs. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine einmalige kostenfreie Nachbesserung, sofern der Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich angezeigt wird und keine Zahlungsrückstände bestehen.

Die Gewährleistung entfällt bei unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers, bei Schädlingszuflug von außen oder baulichen Schwachstellen, bei eigenmächtiger Entfernung von Materialien sowie bei Missachtung der erteilten Handlungsempfehlungen.

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern SafeHome kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet. Für Maßnahmen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gegen die fachliche Empfehlung von SafeHome durchgeführt werden, übernimmt SafeHome keine Haftung.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und installierten Materialien, Köderstationen, Monitoringgeräte und Dokumentationssysteme bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum von SafeHome. Bei Beschädigung, Entwendung oder durch unsachgemäße Behandlung bedingter Unbrauchbarkeit haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für Reparatur oder gleichwertigen Ersatz.


§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

SafeHome verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle kundenbezogenen Daten und Einsatzorte werden streng vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erhält Zugang zum digitalen Kundenportal von SafeHome, über das Berichte, Lagepläne, Sicherheitsdatenblätter sowie Maßnahmen- und Dokumentationsberichte jederzeit eingesehen werden können. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung von SafeHome.


§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge über Einzelleistungen enden mit dem vollständigen Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Serviceverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende eingeht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Zahlungsverzug, die Gefährdung von Mitarbeitenden sowie die Unmöglichkeit des Zugangs zum Leistungsort.


§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von SafeHome Schädlingsbekämpfung in Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.


§ 11 Verleih von Hitzezelten zur Bettwanzenbehandlung

Nutzung und Eigenverantwortung

SafeHome stellt Hitzezelte zur Bettwanzenbehandlung leihweise zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung des Auftraggebers; eine Einweisung vor Ort durch SafeHome ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht.

Informationspflicht vor Inbetriebnahme

Auf dem Gerät befindet sich ein QR-Code, über den das Datenblatt sowie die Bedienungsanleitung digital abrufbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor der ersten Inbetriebnahme eigenständig und vollständig über diese Unterlagen zu informieren. Ist ihm dies nicht möglich, hat er SafeHome rechtzeitig vor der geplanten Nutzung zu kontaktieren. Eine Inbetriebnahme ohne vorherige Kenntnisnahme der Anleitung erfolgt auf alleiniges Risiko des Auftraggebers.

Sicherheitshinweise

Der Betrieb des Geräts darf nicht unbeaufsichtigt erfolgen; eine regelmäßige Kontrolle während der gesamten Anwendungsdauer ist zwingend erforderlich. Die Nutzung ist ausschließlich in gut belüfteten, brandsicheren Räumen gestattet. Die unmittelbare Umgebung des Zelts ist von brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien freizuhalten. Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob die zu behandelnden Gegenstände für eine Temperaturbehandlung bis 63 °C geeignet sind.

Haftungsausschluss

SafeHome übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Geräts entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden an behandelten Gegenständen wie Verformungen, Schmelzen oder Funktionsverlust, Schäden durch unsachgemäße Aufstellung oder fehlerhaften Betrieb, Brand- oder Stromschäden namentlich bei Verwendung ungeeigneter Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel, Schäden durch unbeaufsichtigten Betrieb, unzureichende Bekämpfungsergebnisse infolge fehlerhafter Anwendung sowie Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch missbräuchliche Nutzung. Die Verantwortung für sämtliche Schäden – auch an Bodenbelägen, Möbeln, elektrischen Geräten oder Gebäudeteilen – liegt beim Auftraggeber.

Mit der Übernahme des Geräts erkennt der Auftraggeber diesen Haftungsausschluss ausdrücklich und unwiderruflich an.


§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

SafeHome Schädlingsbekämpfung ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten sprechen Sie uns bitte direkt an – wir finden gemeinsam eine faire und unkomplizierte Lösung.


Stand: März 2025 | SafeHome Schädlingsbekämpfung, Köln

SafeHome Schädlingsbekämpfung

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