AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Vertragsschluss und Anwendung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Leistungen und Angebote zwischen SafeHome Schädlingsbekämpfung (nachfolgend „SafeHome“) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt – auch dann nicht, wenn SafeHome ihnen nicht ausdrücklich widerspricht –, es sei denn, deren Geltung wurde von SafeHome schriftlich bestätigt.

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

2.1 Schädlingsbekämpfung

Durchführung von Erkennung, Bekämpfung und Prävention bei Schädlingen wie Ratten, Mäusen, Bettwanzen, Ameisen, Schaben, Flöhen, Wespen, Motten, Silberfischchen, sowie anderen Insekten und Nagetieren.

Auswahl und Dosierung der eingesetzten Präparate und Maßnahmen erfolgen nach fachlichem Ermessen von SafeHome unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. IfSG, Biozidverordnung, TRNS, Gefahrstoffverordnung).

Bei bestimmten Schädlingsarten sind mehrere, kostenpflichtige Nachbehandlungen erforderlich. Ein dauerhafter oder vollständiger Erfolg kann nicht garantiert werden, insbesondere bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, baulichen Mängeln oder wiederholtem Zuflug von außen.

2.2 Tatortreinigung und Spezialreinigung

Fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Geruchsneutralisation nach Leichenfunden, Suiziden, Tierkadavern, Unfällen, Verwesung oder in stark verwahrlosten Objekten (z. B. Messiewohnungen).

SafeHome sichert absolute Diskretion und Schweigepflicht zu.

Eine vollständige Wiederherstellung des Originalzustands kann nur erfolgen, wenn keine strukturellen Schäden oder kontaminierten Materialien verbleiben. SafeHome übernimmt keine Verantwortung für verdeckte Schäden oder Risiken durch Vorleistungen Dritter.

2.3 Taubenabwehr

Installation von Taubenvergrämungssystemen (Spikes, Netze, Spanndrähte etc.) gemäß Gefahrenanalyse und individueller Beurteilung vor Ort.

Der Auftraggeber hat bauliche Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen und SafeHome über Einschränkungen schriftlich zu informieren. Erfolgt dies nicht, entfällt die Gewährleistung.

Bei nachträglichen baulichen Veränderungen oder unterlassener Wartung durch den Auftraggeber erlischt jeglicher Haftungs- und Nachbesserungsanspruch.

2.4 Serviceverträge

SafeHome führt regelmäßig Monitoring- und Kontrolltermine gemäß vertraglicher Vereinbarung durch.

Eine vollständige Befallsfreiheit kann selbst bei kontinuierlichem Einsatz nicht garantiert werden. SafeHome handelt präventiv und reaktiv im Rahmen fachlicher und rechtlicher Standards.

Kostenlose Nachbehandlungen erfolgen ausschließlich für die im Vertrag namentlich benannten Zielschädlinge.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, SafeHome alle befallsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen sowie hygienische und bauliche Mängel unverzüglich zu beheben.

Er hat SafeHome ungehinderten Zugang zu sämtlichen relevanten Bereichen zu gewähren.

Alle Warnhinweise und Sicherheitsvorgaben von SafeHome sind strikt einzuhalten.

Der Auftraggeber darf keine Bekämpfungs- oder Monitoringmittel eigenmächtig entfernen, verändern oder manipulieren. Zuwiderhandlungen führen zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Nachbesserungsansprüche.

Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist SafeHome zur fristlosen Kündigung berechtigt. Alle bis dahin entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Anforderung aktuelle Grundrisse und Lagepläne in digitaler Form (PDF, JPG, DWG o. ä.) bereitzustellen, sofern dies für Dokumentation oder Maßnahmen erforderlich ist.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen,

Mehraufwand – Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Maßgeblich ist der im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung genannte Pauschalpreis oder – falls nicht vereinbart – die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand gemäß aktueller Preisliste.

Folgende Zuschläge können zusätzlich berechnet werden:

  • Einsätze außerhalb regulärer Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen
  • Arbeiten über 3 m Höhe
  • Geruchsbehandlungen, Sonderreinigungen, Entsorgungsaufwand
  • Wiederholte Anfahrten durch Fehleinsatz oder Falschangaben des Auftraggebers
  • Gefahrstoffeinsätze oder besondere Schutzmaßnahmen
  • SafeHome ist berechtigt, bei unerwartetem Mehraufwand (z. B. starkem Befall, undeutlichen Angaben, akuter Gesundheitsgefahr) den Preis angemessen nach billigem Ermessen anzupassen.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ein Zahlungsziel von 5 Kalendertagen gilt als vereinbart. Skonto wird nicht gewährt.

  • Bei Zahlungsverzug ist SafeHome berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, Leistungen auszusetzen oder Verträge außerordentlich zu kündigen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Stornierungen, Terminabsagen, Ausfallkosten

Terminabsagen sind telefonisch oder schriftlich (E-Mail ausreichend) vorzunehmen.

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren:

  • Bis 48 Stunden vorher: kostenfrei
  • < 48 Std. aber > 24 Std.: 50 % des Preises, mind. 80 € netto
  • < 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des Preises, mind. 120 € netto
  • Erfolgte Anfahrt: wird unabhängig vom Zeitpunkt berechnet Personal vor Ort tätig: Berechnung nach Aufwand, mind. 75 € netto
  • SafeHome behält sich vor, bei kurzfristiger Absage oder Störung weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

SafeHome erbringt alle Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine einmalige kostenfreie Nachbesserung, sofern der Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt wird und keine Zahlungsrückstände bestehen.

Gewährleistung entfällt bei:

unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers Schädlingszuflug von außen oder baulichen Schwachstellen eigenmächtiger Entfernung von Materialien Missachtung von Handlungsempfehlungen Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SafeHome vorliegt.

Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

Für Maßnahmen, die auf Wunsch des Auftraggebers gegen fachliche Empfehlung durchgeführt werden, übernimmt SafeHome keine Haftung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und installierten Materialien, Köderstationen, Monitoringgeräte und Dokumentationssysteme bleiben Eigentum von SafeHome, auch während der Vertragslaufzeit.

Werden Geräte beschädigt, entwendet oder durch unsachgemäße Behandlung unbrauchbar gemacht, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang für Reparatur oder Ersatz.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

SafeHome verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO. Alle Daten und Einsatzorte werden vertraulich behandelt.

Der Auftraggeber erhält Zugang zum digitalen Kundenportal zur Einsicht in Berichte, Lagepläne, Sicherheitsdatenblätter, Maßnahmen, Mängel- und Dokumentationsberichte.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge über Einzelleistungen enden mit Abschluss der Maßnahme.

Serviceverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende eingeht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten u. a.: Zahlungsverzug, Gefährdung von Mitarbeitern, Zugangsunmöglichkeit.

§ 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von SafeHome Schädlingsbekämpfung in Köln.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 11 Verleih von Hitzezelten zur Bettwanzenbehandlung

Die Nutzung erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung des Auftraggebers. SafeHome stellt das Gerät zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Einweisung vor Ort. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht.

Auf dem Gerät befindet sich ein QR-Code, über den das Datenblatt sowie die Bedienungsanleitung digital abrufbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme selbstständig über diese Informationen zu informieren. Ist ihm das nicht möglich, hat er SafeHome rechtzeitig vor der Nutzung zu kontaktieren. Eine Nutzung ohne vorherige Kenntnisnahme der Anleitung erfolgt auf eigenes Risiko.

SafeHome übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:

Schäden an behandelten Gegenständen (z. B. Verformung, Schmelzen, Funktionsverlust) Schäden durch unsachgemäße Aufstellung oder falschen Betrieb Brand- oder Stromschäden, insbesondere bei Verwendung ungeeigneter Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel Schäden durch unbeaufsichtigten Betrieb unzureichende Bekämpfungsergebnisse infolge fehlerhafter Anwendung oder unzureichender Temperaturführung Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch falsche Nutzung Der Betrieb des Geräts darf nicht unbeaufsichtigt erfolgen. Eine regelmäßige Kontrolle während der Anwendung ist zwingend erforderlich. Die Nutzung ist nur in gut belüfteten, brandsicheren Räumen gestattet. Die Umgebung des Zelts ist frei von brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien zu halten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob die zu behandelnden Gegenstände für eine Temperaturbehandlung bis 63 °C geeignet sind. Die Verantwortung für alle Schäden – auch an Bodenbelägen, Möbeln, elektrischen Geräten oder Gebäudeteilen – liegt beim Auftraggeber.

Mit der Übernahme des Geräts erkennt der Auftraggeber diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.

SafeHome Schädlingsbekämpfung

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